Die TIMUG e.V. wurde 1992 von engagierten Fachleuten und Firmen im Medizintechnikbereich gegründet. Die Satzungsziele Bildungsförderung, Wissenschaftsförderung und Verbraucherberatung sind offen für den ganzen Medizintechnikbereich. Der angestammte Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der medizinischen Ultraschallgerätetechnik.

Im Ausbildungsbereich liegt unser Schwerpunkt in der Vermittlung von notwendigem technisch-physikalischem Methodenwissen für Ärzte und Mitarbeiter med. techn. Firmen, darunter die Durchführung von Grundkursen für den Erwerb der KV-Zulassung für Ultraschalldiagnostik, und in der Schulung von Vertriebsmitarbeitern von Ultraschallgeräteherstellern in Grundlagen der Gerätetechnik und Qualitätssicherung.

Hervorzuheben ist das TIMUG-FACHSCHULUNGs-Angebot. Diese qualitätssteigernde Fortbildungsmaßnahme richtet sich besonders an technische Mitarbeiter und Produktmanager von Vertrieben für Ultraschalldiagnostikgeräte, aber entsprechend auch an in diesem Sektor tätiges medizinisch-technisches Assistenzpersonal.

Die TIMUG erstellt wichtige Schulungsunterlagen und Informationsschriften für die Kurse selbst und bietet sie zusätzlich im Rahmen ihrer Schriftenreihe an:

- Prüf- und Testmittelliste für Ultraschallgeräte

- Checklisten zur Konformitätsprüfung von Ultraschalldiagnostikgeräten

- Meßtechnisches Praktikum mit Anleitung für Funktions- und Performancetestungen von Ultraschallgeräten

- Erläuterung der IEC-Normen-Grenzwerte und der notwendigen Meßtechnik

- etc.

Auszug aus der Satzung:

1.
Der Zweck des Vereins gilt der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Berufsbildung und der Verbraucherberatung wie folgt:
Der Verein setzt es sich zur Aufgabe, physikalisch-technische Verfahren für Untersuchung, Behandlung, Vorbeugung und Rehabilitation in Medizin und Gesundheitswesen, mit Einschluß der jeweiligen Gerätetechnik und ihrer Anwendung, zu fördern durch Forschung und Entwicklung, Lehre und Ausbildung, Beratung und Qualitätssicherung.

2.
Der Verein verfolgt seine Ziele ausschließlich und unmittelbar durch eigenes Wirken auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

3.
Diesem Zweck dienen:

a.) Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf physikalisch-technischem Gebiet zur Gerätetechnik und ihrer Anwendung.

b.) Arbeiten zur Dokumentation und Didaktik

c.) die Zusammenarbeit

-mit Vereinigungen technisch-wissenschaftlicher Art und des Gesundheitswesens, mit Hochschulen, Universitäten, Fach- und Ingenieurschulen, Instituten, Einzelpersonen des In- und Auslandes

- mit den Transferstellen für Forschung und Technologie der Hochschulen und

- geeigneten anderen Transfereinrichtungen an den Hochschulen, u.a. Wissenschaftsläden

d.) die Durchführung eigener Lehr- und Schulungsveranstaltungen auf dem Gebiet der physikalisch- technischen Verfahren für Untersuchung, Behandlung, Vorbeugung und Rehabilitation und der damit verbundenen Gerätetechnik in Medizin und Gesundheitswesen für Studierende, Hersteller- und Vertriebsfirmen, anwendende Berufe in Medizin und Gesundheitswesen und Gerätebetreiber, besonders zur Förderung des Grundlagenverständnisses

e.) die Durchführung von Verbraucherberatungen für potentielle Anwender und Betreiber von physikalisch- technischen Geräten und Hilfsmitteln

f.) Weiterentwicklung und Umsetzung der Qualitätssicherung medzintechnischer Geräte und ihrer Anwendung: mit Unterstützung der Produkthaftungsgesetze, nationaler und internationaler Normung, der Anwender und Patientensicherheit und der rationellen Ressourcenverwendung

g.) die Veröffentlichung von Ergebnissen gemäß §2 Abs. 3 (a) bis (f)

h.) die Durchführung von Maßnahmen im Sinne des nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetzes (AWbG) in Zusammenarbeit mit AWbG-anerkannten Organisatoren.